Infos zu Prüfungen für
Vorstehhunde
(VJP,
HZP, VGP)
Das
Ziel in der Zucht besteht darin, dem Jäger einen Jagdhund zur Verfügung
zu stellen, der aufgrund seiner ererbten Führigkeit und seiner
jagdlichen Anlagen den Erfordernissen der Jagdpraxis voll entspricht.
Züchterisch wertvoll sind demnach die Hunde, die als angewölfte
Eigenschaften
aufweisen.
Die
meisten dieser Merkmale werden auf den Jagdgebrauchshundprüfungen
festgestellt. Hier finden Sie einen Überblick über die verschiedenen
Wertungsprüfungen, die innerhalb unseres Verbandes abgenommen werden.
Verbandsjugendprüfung (VJP)
Sinn
und Zweck der Verbandsjugendprüfung ist die Feststellung der natürlichen
Anlagen des Jagdhundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige
Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund.
Der
junge Hund wird in folgenden Fächern geprüft:
-
Spurarbeit (Hasen- oder Fuchsspur)
-
Nasenleistung
-
Feldsuche (Finderwillen/ Suchenstil)
-
Vorstehen
-
Führigkeit
-
Art
des Jagens (Spurlaut/ Sichtlaut/ Stumm)
-
Verhalten des Hundes beim Schuss
-
Körperliche Mängel
Diese
Prüfung findet in der Regel im Frühjahr statt. Alter der Hunde ca. acht
bis 16 Monate.
Herbstzuchtprüfung (HZP)
Zweck
der Herbstzuchtprüfung ist die Überprüfung der Weiterentwicklung der
Anlagen des Hundes nach der VJP. Hier werden dem Hund nun zusätzlich
aufgrund jagdethischer Forderung Arbeiten nach dem Schuss abverlangt.
Auf der
HZP werden folgende Fächer geprüft:
-
Spurarbeit (nicht auf allen HZP)
-
Nase
-
Vorstehen
-
Führigkeit
-
Wasserarbeit:
-
Schussfestigkeit am Wasser
-
Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer
-
Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer (in Schleswig-Holstein
verboten)
-
Verlorenbringen von Federwild, entweder:
-
Arbeit am geflügelten Rebhuhn/Fasan
-
Verlorensuchen und -bringen von Federwild
-
Bringen auf der Federwildschleppe
-
Haarwildschleppe
-
Art
des Bringens (Apportieren) von:
-
Hase oder Kaninchen (Haarwildschleppe)
-
einer Ente (Wasserwild)
-
Federwild (Verlorenbringen von Federwild)
-
Gehorsam Art des Jagens (waidlaut, sichtlaut, spurlaut, stumm)
-
evtl. Laut an anderem Haarwild
-
Schussfestigkeit bei der Feldarbeit
-
körperliche Mängel oder Fehler
Die
Ausbildung des Jagdhundes in der Feld- und Wasserarbeit sollte zu dieser
Zeit im wesentlichen abgeschlossen sein.
VerbandsGebrauchsPrüfung
(VGP)
Die VGP
ist eine Leistungsprüfung. Ihr Zweck ist es, Hunde für den waidgerechten
Jagdbetrieb zu erkennen und das Verständnis für die Unterweisung und
Führung derartiger Hunde zu erkennen und zu fördern.
Das
setzt voraus, dass auf der VGP neben den Einzelleistungen großer Wert
auf die Feststellung und Bewertung einer gründlichen Ausbildung und
Führung im Gehorsam sowie auf jagdpraktische Erfahrungen der Prüflinge
zu legen ist.
Im
Gegensatz zu den Anlagenprüfungen VJP und HZP ist also auf der VGP
allein die Leistung der Hunde in den einzelnen Fächern zu prüfen.
Der auf
der VGP leistungsbewertete Hund muss so firm sein, dass jeder gute
Jäger, der mit der sachgemäßen Führung von Jagdhunden vertraut ist, mit
einem solchen Hund waidgerecht jagen kann.
Auf der
VGP werden folgende Fächer geprüft:
Waldarbeit:
-
Riemenarbeit auf der Übernachtfährte, oder
Riemenarbeit auf der Tagfährte
-
Zusätzlich Totverbellen von Schalenwild, oder
Totverweisen von Schalenwild
-
Bringen von Fuchs über Hindernis (Graben 80cm
breit u. 1m tief oder Hürde 70-80cm hoch)
-
Fuchsschleppe
-
Bringen von Fuchs auf der Schleppe
-
Hasen- oder Kaninchenschleppe
-
Bringen von Hase oder Kaninchen
-
Stöbern (ohne Führerhilfe selbständig
Waldparzellen absuchen)
-
Buschieren (Zusammen mit dem Führer
Waldparzellen mit niedrigem Bewuchs absuchen)
Wasserarbeit:
-
Stöbern ohne Ente im deckungsreichen Gewässer
(selbständig ohne Führerhilfe)
-
Schussfestigkeit am Wasser
-
Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer
(selbständig mit oder ohne Wildwitterung krankes oder totes Wild
suchen)
-
Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer
-
Bringen von einer Ente
Feldarbeit:
-
Nasengebrauch
-
Suche
-
Vorstehen
-
Manieren am Wild und Nachziehen
-
Verlorensuchen von Federwild
-
Arbeit am geflügeltem Huhn oder Fasan oder
Federwildschleppe
-
Freies Verlorensuchen eines frisch
geschossenen Stückes Federwild, dessen Herunterfallen der Hund
nicht eräugt hat oder freies Verlorensuchen eines ausgelegten
Stückes Federwild
-
Bringen von Federwild
Gehorsam:
-
Allgemeiner Gehorsam
-
Verhalten auf dem Stand
-
Leinenführigkeit
-
Folgen frei bei Fuß
-
Ablegen und Verhalten beim Schuss
-
Benehmen vor eräugtem Federwild
-
Benehmen vor eräugtem Haarnutzwild
-
Schussruhe
Bewertung:
Die
einzelnen Leistungen der Hunde werden mit den Prädikaten:
beurteilt.
Je
nach Wertigkeit des Arbeitsfaches werden die Ziffern 2-4 mit einer
Fachwertziffer multipliziert.
Beispiel:
Folgen
frei bei Fuß=Bewertung Sehr gut 4 Fwz 2= 4X2= 8 Punkte
Fuchsschleppe=Bewertung Sehr Gut 4 Fwz 5= 4X5= 20 Punkte
Unabhängig von den erreichten Punktzahlen werden die Hunde noch in 3
Leistungsklassen eingestuft (I-III Preis).
Für die
Einstufung in den jeweiligen Preis ist das Erreichen einer bestimmten
Mindestpunktzahl in den einzelnen Fächern erforderlich.
Hunde,
die also in einen I. Preis eingestuft werden, bringen bessere Leistungen
als Hunde im III. Preis. Somit können also während einer Prüfung mehrere
Hunde in den I. Preis eingestuft werden. Die Rangfolge unter den
Prüfungsteilnehmern wird dann durch Ia, Ib, Ic usw ermittelt.
Erreichbare Höchstpunktzahlen: Übernachtfährte 340 Punkte, Tagfährte 328
Punkte. Dazu kommen noch Punkte für die Zusatzfächer Totverbellen (16
Punkte) oder Totverweisen (12 Punkte).