Jagstjägers - Korthals Griffon

Font Size

Cpanel
  • contrast1
  • contrast2

Informatives zur Jagdhundeausbildung

Ausbildung

Ausbildung

Kürzel, Prüfungen und Leistungszeichen des Jagdgebrauchshundverbandes e.V. „JGHV“

VJP = Verbands-Jugend-Prüfung
HZP = Verbands-Herbst-Zuchtprüfung
(HZP o. Sp = ohne Hasenspur, HZP m. Sp. = mit Hasenspur)
VGP = Verbands-Gebrauchsprüfung
(VGP/TF = mit Tag-Fährte , VGP/ÜF = mit Übernacht-Fährte)
VSwP = Verbands-Schweißprüfung
VFSP = Verbands-Fährtenschuhprüfung
Sw = Verbandsschweißprüfung bestanden
(Sw I / = im 1. Preis auf der über 20 Stunden-Fährte, Sw / I = im 1. Preis auf der über 40 Stunden-Fährte)
Fs = Verbandsfährtenschuhprüfung bestanden
(Fs II / = im 2. Preis auf der über 20 Stunden-Fährte, Fs / II = im 2. Preis auf der über 40 Stunden-Fährte)
VPS = Verbandsprüfung nach dem Schuss
Btr =Bringtreue-Prüfung (Fuchs)
\ = Lautjagerstrich oder LN = Lautjagernachweis (Spurlaut oder Nachweis lauten   Stöberns)
/  = Härtenachweis (oder HN)
- = Totverweiser
I = Totverbeller
Vbr = Verlorenbringer auf natürlicher Wundspur ( Hase oder Fuchs )
AH = Armbruster-Haltabzeichen (Gehorsam am sichtigen Hasen)
VStP = Verbands-Stöberprüfung
DGStB = Deutsches-Gebrauchshund-Stammbuch
DGStB 7788 = der Hund ist unter dieser Nummer in das DGStB eingetragen - hat also die VGP bestanden
(HZPoE, VGPoE ohne lebende Ente)

AH - das Armbuster-Haltabzeichen

Das Armbruster-Haltabzeichen wird unter folgenden Bedingungen verliehen: Der Hund muss auf einer Verbandsprüfung bei der freien Suche im Feld (gem. den Vorschriften der VZPO bzw. VGPO) an jedem Hasen gehorsam sein, den er eräugt. Dabei muss er mindestens einmal ca. 20m vom Führer entfernt sein. Bei der ersten geeigneten Gelegenheit muss er nach Ausser-Sicht-Kommen des Hasen auf dessen Spur eine Spurarbeit zeigen, die mindestens mit dem Prädikat "gut" bewertet wird.

 

Vbr - Verlorenbringernachweis

Dieser Nachweis kann nur bei der Jagdausübung erbracht werden. Der Hund muss die Wundspur eines Hasen oder Fuchses, den er zuvor nicht eräugt hat, mindestens 300m beobachtbar arbeiten und die Beute seinem Führer zutragen. Das Vbr kann nicht beantragt werden, wenn der Hund auf anderen Wundspuren am selben Tag negative Arbeiten gezeigt hat. Es ist festzustellen, ob der Hund laut oder stumm jagt. Die erfolgreiche Arbeit ist von mindestens einem Verbandsrichter und einem Jäger als Zeugen zu bestätigen.

 

Btr - Bringtreueprüfung

Bei der Bringtreueprüfung soll die besondere Zuverlässigkeit des Gebrauchshundes im Bringen festgestellt werden. Dieses beweist der Hund dadurch, das er kaltes Wild, welches er zufällig und ohne jeden Einfluss seines Führers findet, aufnimmt und seinem Führer bringt. Zur Prüfung dieser Eigenschaft muß er einen spätestens zwei Stunden vor Beginn der Arbeit ausgelegten Fuchs, innerhalb von 20 Minuten, bringen.

 

Sw - Schweißprüfung

Um Hunde für die Nachsuchenarbeit auf Schalenwild vorzubereiten und deren zukünftige Qualifikation zu überprüfen, führen die Vereine des Jagdgebrauchshundeverbands (JGHV) eine Verbandsschweißprüfung durch.

Hunde, die diese Prüfung bestehen, erhalten das Leistungszeichen Schweiß (Sw) in Verbindung mit einer Qualitativen Reihenfolge, ausgedrückt in Preise. Beispiel SwI gleich: Verbandsprüfung Schweiß 20 Std Stehzeit im 1. Preis (ohne jegliche Beanstandungen) bestanden; oder Sw-/II gleich: Verbandsprüfung Schweiß 40 Std Stehzeit im 2. Preis ( mit kleinen Beanstandungen) bestanden.

 

HN - Härtenachweis

Die Befugte Tötung von Raubwild, wildernden Katzen und Waschbären im Rahmen des Jagdschutzes ist Aufgabe des Jägers mit der Schusswaffe. Sofern ein Jagdgebrauchshund bei der Jagdausübung ein solches Stück greift und sofort tötet, bevor ein Erlegen mit der Schusswaffe möglich ist, handelt es sich um waidgerechte Jagdausübung. Wenn eine solche derart selbständige Arbeit zuverlässig bezeugt werden kann, ist es möglich, das Leistungszeichen "Härtenachweis" zu beantragen.

 

Mit der freundlichen Genehmigung von www.kleine-muensterlaender.org .

Das Ziel in der Zucht besteht darin, dem Jäger einen Jagdhund zur Verfügung zu stellen, der aufgrund seiner ererbten Führigkeit und seiner jagdlichen Anlagen den Erfordernissen der Jagdpraxis voll entspricht.


Züchterisch wertvoll sind demnach die Hunde, die als angewölfte Eigenschaften

  • Intelligenz

  • Führigkeit

  • gutes Gedächtnis

  • Spurwillen

  • Spurlaut

  • Vorstehanlagen

  • Bringfreude

  • Wasserpassion

  • Wild- und Raubzeugschärfe

  • Wesensfestigkeit

aufweisen.


Die meisten dieser Merkmale werden auf den Jagdgebrauchshundprüfungen festgestellt. Hier finden Sie einen Überblick über die verschiedenen Wertungsprüfungen, die innerhalb unseres Verbandes abgenommen werden.



Verbandsjugendprüfung (VJP)

Sinn und Zweck der Verbandsjugendprüfung ist die Feststellung der natürlichen Anlagen des Jagdhundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund.


Der junge Hund wird in folgenden Fächern geprüft:

  • Spurarbeit (Hasen- oder Fuchsspur)

  • Nasenleistung

  • Feldsuche (Finderwillen/ Suchenstil)

  • Vorstehen

  • Führigkeit

  • Art des Jagens (Spurlaut/ Sichtlaut/ Stumm)

  • Verhalten des Hundes beim Schuss

  • Körperliche Mängel

Diese Prüfung findet in der Regel im Frühjahr statt. Alter der Hunde ca. acht bis 16 Monate.



Herbstzuchtprüfung (HZP)

Zweck der Herbstzuchtprüfung ist die Überprüfung der Weiterentwicklung der Anlagen des Hundes nach der VJP. Hier werden dem Hund nun zusätzlich aufgrund jagdethischer Forderung Arbeiten nach dem Schuss abverlangt.

Auf der HZP werden folgende Fächer geprüft:

  • Spurarbeit (nicht auf allen HZP)

  • Nase

  • Vorstehen

  • Führigkeit

  • Wasserarbeit:

    - Schussfestigkeit am Wasser

    - Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer

    - Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer (in Schleswig-Holstein verboten)

  • Verlorenbringen von Federwild, entweder:

    - Arbeit am geflügelten Rebhuhn/Fasan

    - Verlorensuchen und -bringen von Federwild

    - Bringen auf der Federwildschleppe

  • Haarwildschleppe

  • Art des Bringens (Apportieren) von:

    - Hase oder Kaninchen (Haarwildschleppe)

    - einer Ente (Wasserwild)

    - Federwild (Verlorenbringen von Federwild)

  • Gehorsam Art des Jagens (waidlaut, sichtlaut, spurlaut, stumm)

  • evtl. Laut an anderem Haarwild

  • Schussfestigkeit bei der Feldarbeit

  • körperliche Mängel oder Fehler

Die Ausbildung des Jagdhundes in der Feld- und Wasserarbeit sollte zu dieser Zeit im wesentlichen abgeschlossen sein.



VerbandsGebrauchsPrüfung (VGP)

Die VGP ist eine Leistungsprüfung. Ihr Zweck ist es, Hunde für den waidgerechten Jagdbetrieb zu erkennen und das Verständnis für die Unterweisung und Führung derartiger Hunde zu erkennen und zu fördern.

Das setzt voraus, dass auf der VGP neben den Einzelleistungen großer Wert auf die Feststellung und Bewertung einer gründlichen Ausbildung und Führung im Gehorsam sowie auf jagdpraktische Erfahrungen der Prüflinge zu legen ist.

Im Gegensatz zu den Anlagenprüfungen VJP und HZP ist also auf der VGP allein die Leistung der Hunde in den einzelnen Fächern zu prüfen.

Der auf der VGP leistungsbewertete Hund muss so firm sein, dass jeder gute Jäger, der mit der sachgemäßen Führung von Jagdhunden vertraut ist, mit einem solchen Hund waidgerecht jagen kann.


Auf der VGP werden folgende Fächer geprüft:

Waldarbeit:

  • Riemenarbeit auf der Übernachtfährte, oder Riemenarbeit auf der Tagfährte

  • Zusätzlich Totverbellen von Schalenwild, oder Totverweisen von Schalenwild

  • Bringen von Fuchs über Hindernis (Graben 80cm breit u. 1m tief oder Hürde 70-80cm hoch)

  • Fuchsschleppe

  • Bringen von Fuchs auf der Schleppe

  • Hasen- oder Kaninchenschleppe

  • Bringen von Hase oder Kaninchen

  • Stöbern (ohne Führerhilfe selbständig Waldparzellen absuchen)

  • Buschieren (Zusammen mit dem Führer Waldparzellen mit niedrigem Bewuchs absuchen)

Wasserarbeit:

  • Stöbern ohne Ente im deckungsreichen Gewässer (selbständig ohne Führerhilfe)

  • Schussfestigkeit am Wasser

  • Verlorensuchen im deckungsreichen Gewässer (selbständig mit oder ohne Wildwitterung krankes oder totes Wild suchen)

  • Stöbern mit Ente im deckungsreichen Gewässer

  • Bringen von einer Ente

Feldarbeit:

  • Nasengebrauch

  • Suche

  • Vorstehen

  • Manieren am Wild und Nachziehen

  • Verlorensuchen von Federwild

  • Arbeit am geflügeltem Huhn oder Fasan oder Federwildschleppe

  • Freies Verlorensuchen eines frisch geschossenen Stückes Federwild, dessen Herunterfallen der Hund nicht eräugt hat oder freies Verlorensuchen eines ausgelegten Stückes Federwild

  • Bringen von Federwild

Gehorsam:

  • Allgemeiner Gehorsam

  • Verhalten auf dem Stand

  • Leinenführigkeit

  • Folgen frei bei Fuß

  • Ablegen und Verhalten beim Schuss

  • Benehmen vor eräugtem Federwild

  • Benehmen vor eräugtem Haarnutzwild

  • Schussruhe

Bewertung:

Die einzelnen Leistungen der Hunde werden mit den Prädikaten:

  • Hervorragend 4h (nur bei bestimmten Leistungen möglich)

  • Sehr Gut 4

  • Gut 3

  • Genügend 2

  • Mangelhaft 1

  • Ungenügend 0

beurteilt.

Je nach Wertigkeit des Arbeitsfaches werden die Ziffern 2-4 mit einer Fachwertziffer multipliziert.


Beispiel:

Folgen frei bei Fuß=Bewertung Sehr gut 4 Fwz 2= 4X2= 8 Punkte Fuchsschleppe=Bewertung Sehr Gut 4 Fwz 5= 4X5= 20 Punkte


Unabhängig von den erreichten Punktzahlen werden die Hunde noch in 3 Leistungsklassen eingestuft (I-III Preis).


Für die Einstufung in den jeweiligen Preis ist das Erreichen einer bestimmten Mindestpunktzahl in den einzelnen Fächern erforderlich.


Hunde, die also in einen I. Preis eingestuft werden, bringen bessere Leistungen als Hunde im III. Preis. Somit können also während einer Prüfung mehrere Hunde in den I. Preis eingestuft werden. Die Rangfolge unter den Prüfungsteilnehmern wird dann durch Ia, Ib, Ic usw ermittelt.


Erreichbare Höchstpunktzahlen: Übernachtfährte 340 Punkte, Tagfährte 328 Punkte. Dazu kommen noch Punkte für die Zusatzfächer Totverbellen (16 Punkte) oder Totverweisen (12 Punkte).


Mit der freundlichen Genehmigung von www.kleine-muensterlaender.org .